Personal- und Betriebsräte - Info 06/2022
Beteiligung des Personalrats bei Betriebsurlaub
Die Energiekrise geht mit erheblichen Auswirkungen auf die Arbeitswelt einher. In diesem Zusammenhang wird derzeit heftig diskutiert, ob die Dienststellen kurzfristig Betriebsurlaub anordnen dürfen. Betriebsräten steht hierbei gem. § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht zu. Auch Personalräte wollen bei diesem Thema mitreden und -entscheiden dürfen. Die komba gewerkschaft nrw möchte deshalb einen kurzen Überblick über den derzeitigen Sach- und Rechtsstand geben.
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Vorsitzender
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