06.11.2014 / komba gewerkschaft nrw

Beamten-Info 12/2014

Beamten-Info 12/2014: Landtag verabschiedet Besoldungsgesetz (Foto: © Eduard N. Fiegel)
Foto: © Eduard N. Fiegel

Landtag verabschiedet Besoldungsgesetz

In 2. Lesung verabschiedete am 05.11.2014 der Landtag mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP und Piraten und bei Enthaltung der CDU-Fraktion das (neue) Gesetz zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014. Das Gesetz hat folgenden Inhalt:

Bis zur Besoldungsgruppe A 10 erfolgt wie bisher die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses aus dem Jahr 2013 (Tarifvertrag der Länder).

In den Besoldungsgruppen A 11 und A 12 bleibt es bei der Erhöhung ab dem 01.01.2013 und ab dem 01.01.2014 um jeweils 1 Prozent. Daneben erfolgt ab dem 01.05.2013 eine weitere Erhöhung um 0,3 Prozent und zusätzlich monatlich 30,- Euro. Ab dem 01.05.2014 gibt es eine weitere Erhöhung um 0,3 Prozent und zusätzlich monatlich 40,- Euro.

In den Besoldungsgruppen A 13 und höher erfolgt ab September 2013 eine Erhöhung um 1,3 Prozent und zusätzlich monatlich 30,- Euro. Ab dem 01.09.2014 gibt es eine weitere Erhöhung um 1,3 Prozent und zusätzlich monatlich 40,- Euro.

Die hierdurch veränderten Besoldungstabellen gelten auch zeitgleich für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Auf der Grundlage der vorgenannten Zahlen erfolgen die Nachzahlungen für die Jahre 2013 und 2014. Ob diese noch im Dezember erfolgen oder auf den Januar verschoben werden hängt davon ab, wie vor Ort die Veränderungen in die jeweiligen EDV-Systeme eingepflegt werden können.

Aus der Gesetzesbegründung ergibt sich weiterhin, dass von der ursprünglich mit den Gewerkschaften abgesprochenen Erhöhung 0,2 Prozent in die Versorgungsrücklage eingestellt werden. Für den Bereich der Landesbeamtinnen und Landesbeamten ist dies möglich. Im kommunalen Bereich ist dies dagegen nicht möglich, da die Verpflichtung zur Bildung von Versorgungsrücklagen mit der Einführung des kommunalen Finanzmanagements abgeschafft wurde.
 
Wie die komba gewerkschaft juristisch auf diesen Rechtsbruch reagiert, muss noch in unseren Gremien genauer abgestimmt werden. Wir werden hierüber in einem gesonderten Rundschreiben informieren.

Köln, den 06.11.2014
V.i.S.d.P.:Michael Bublies, stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln

Beamten-Info 12/2014 "Landtag verabschiedet Besoldungsgesetz" als pdf-Dokument zum Downloaden

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