13.05.2013 / komba gewerkschaft nrw

Beamten-Info 2/2013

Foto: © Eduard N. Fiegel

Besoldungsanpassung und Dienstrechtsanpassungsgesetz im Landtag

1. Besoldungsanpassungsgesetz

Die Landesregierung hat das Besoldungsanpassungsgesetz in den Landtag eingebracht. Sie bleibt bei ihrer unveränderten Position, das Tarifergebnis nur bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 voll zu übernehmen.

Anlässlich der ersten Lesung im Landtag am 15. Mai 2013 wird es zu einer gemeinsamen Großdemonstration von DBB, DGB und Deutschem Richterbund kommen. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Internet auf der Seite www.komba.de/nrw bzw. www.dbb-nrw.de.

Unterstützng erhält die komba gewerkschaft von den Kommunalen Spitzenverbänden (Städtetag, Städte- und Gemeindebund, Landkreistag, die auch die uneingeschränkte 1:1 Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamtenbesoldung in NRW verlangen.

2. Dienstrechtsanpassungsgesetz

Das Dienstrechtsanpassungsgesetz wird voraussichtlich am 15./16. Mai 2013 im Landtag verabschiedet und soll zum 01.06.2013 in Kraft treten. Wesentlicher Inhalt des Gesetzes ist die Umstellung der Besoldung von Dienstaltersstufen auf Erfahrungsstufen. Für vorhandene Beschäftigte gibt es keine Nachteile. Für künftige Berufsanfänger oder derzeit vorhandene Anwärterinnen und Anwärter kann es aber erhebliche Verschlechterungen geben. Obwohl diese jetzt bis zur Besoldungsgruppe A 11 teilweise abgemildert werden, lehnen wir das Gesetz ab, da es die Nachwuchs-gewinnung in NRW auch vor dem Hintergrund des demografischen Wandels erheblich erschweren wird. Auch die Bezahlung spielt bei der Frage nach der Attraktivität des öffentlichen Dienstes gerade für Anwärterinnen und Anwärter eine entscheidende Rolle.

Durch das Gesetz wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Alters-teilzeit fortgesetzt. Voraussetzung ist die Vollendung des 55. Lebensjahres, die Gesamtdauer der Altersteilzeit darf 10 Jahre nicht übersteigen. Weitere Inhalte sind Neuregelungen zu den Versorgungsabschlägen im Zusammen-hang mit der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre.

3. Weitere Reformschritte

Als nächstes wird das Land NRW das Laufbahnrecht reformieren. Dabei sind aktuelle Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten. Dienstzeiten als Voraussetzung von Beförderungen oder für den Aufstieg dürfen drei Jahre nicht übersteigen. Mindestaltersgrenzen bzw. Höchstaltersgrenzen sind i. d. R. unzulässig.

Diese Rechtsprechung führt aber dazu, dass das Land insbesondere für den Aufstieg bisher nicht vorhandene Hürden und Qualifizierungen aufbauen will. Die komba gewerkschaft setzt sich nach wie vor dafür ein, dass es sowohl beim Aufstieg vom gehobenen in den höheren Dienst als auch beim Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst einen prüfungsfreien Aufstieg für berufserfahrene und leistungsstarke Beamtinnen und Beamte geben muss.

Zum Laufbahnrecht findet am 23.05.2013 eine weitere Gesprächsrunde statt, an der für die komba gewerkschaft Roland Staude, 2. Landesvorsitzender, und Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, teilnehmen werden.

Köln, 13.05.2013
V.i.S.d.P.: Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln

Beamten-Info 2/2013 als pdf-Dokument zum Donwloaden.

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ab 01.12.2023 Ortsverband Aachen
Zollernstraße 10, 52070 Aachen
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Telefon 0241/88681-5130

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