20.06.2013 / komba gewerkschaft nrw

Beamten-Info 3/2013

komba gewerkschaft im Landtag / Foto: dbb nrw

Besoldungsanpassung verfassungswidrig!!! komba gewerkschaft bei Anhörung im Landtag

Die von der Landesregierung beabsichtigte Besoldungsanpassung mit der nur teilweisen Übernahme des Tarifergebnisses (1 % ab A 11, keine Erhöhung ab A 13) ist verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommen 20 von 21 Experten, darunter die renommierten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Battis und Prof. Dr. Schwarz in einer Anhörung, die am 18.06.2013 vor dem Unterausschuss „Personal“ des Haushalts- und Finanzausschusses im Landtag NRW stattfand.

Zu dieser Anhörung war ausdrücklich auch die komba gewerkschaft nrw eingeladen und wurde durch Roland Staude, 2. Landesvorsitzender, Hubert Meyers und Andreas Hemsing, Stellv. Landesvorsitzende und Michael Bublies, Stellv. Justiziar, vertreten.

Die Verfassungswidrigkeit wird von allen Experten damit begründet, dass das Gesetz mit der jetzigen Begründung nachweislich ein Sonderopfer ausschließlich von der Gruppe der Beamtinnen und Beamten bzw. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger ab der Besoldungsgruppe A 11 abverlangt. Eine solche Differenzierung wäre allenfalls aufgrund von beamtenrechtlichen Überlegungen zulässig. Diese sind jedoch nirgends erkennbar.

komba gewerkschaft und Städte- und Gemeindebund NRW haben die Diskussion über kommunale Öffnungsklauseln ins Spiel gebracht. Denkbar wäre ein Abweichen und eine Öffnung nach oben für die kommunalen Beamtinnen und Beamten mit einer Orientierung an den TVöD. Das Ergebnis der Expertenanhörung wird im Unterausschuss am 02.07.2013 und im Haushalts- und Finanzausschuss am 04.07.2013 ausgewertet und beraten werden.

Die komba gewerkschaft erwartet, dass Landesregierung und Landtag sich nicht über dieses eindeutige Votum der Experten hinwegsetzen und eine verfassungswidrige Besoldung beschließen.

Sollte dies dennoch der Fall sein, wird gemeinsam mit dem DBB NRW geprüft werden, welche rechtlichen Möglichkeiten ergriffen werden können. Formal juristisch wäre dies aber erst dann möglich, wenn das verfassungswidrige Gesetz im Landtag abschließend verabschiedet wäre.

Über die Stellungnahme der komba gewerkschaft und den Redebeitrag von Roland Staude können Mitglieder der komba gewerkschaft sich informieren auf der internen Seite im Internetauftritt der komba gewerkschaft nrw.

Köln, 19.06.2013
V.i.S.d.P.: Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln


Beamten-Info 3/2013 als pdf-Dokument zum Downloaden.

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