05.09.2014 / komba gewerkschaft nrw

Beamten-Info 9/2014

Beamten-Info 9/2014 "Besoldung: Gesetzentwurf als „Flickwerk“" (Bild: © Elke Sawistowski / pixelio.de)
Bild: © Elke Sawistowski / pixelio.de

Besoldung: Gesetzentwurf als „Flickwerk“

Dem Landtag ist heute ein neuer Gesetzentwurf zugeleitet worden. Zum nachlesen: Gesetzentwurf der Landesregierung Gesetz zur Änderung des Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2013/2014 Nordrhein-Westfalen

Wie bereits in Info 8/2014 berichtet, sind die Kommunen durch Art. 10 des NKF-Gesetzes vom 16.11.2004 von der Bildung von Versorgungsrücklagen und damit von der Verminderung der Besoldung und Versorgung um 0,2 % ausdrücklich ausgenommen worden.

Zwischen komba gewerkschaft und den kommunalen Spitzenverbänden besteht Einigkeit darin, dass der im ursprünglichen Gesetzestext vorgesehene Abzug von 0,2 % für die Kommunen nicht gilt.

Zu dieser Erkenntnis ist mittlerweile scheinbar auch die Landesregierung gekommen und greift tief in die Trickkiste. Die 0,2 % werden jetzt nicht mehr im Gesetzestext von der 0,5 %igen bzw. 1,5 %igen Erhöhung abgezogen. Vielmehr wird im Text des Gesetzes nur noch eine Erhöhung von 0,3 % bzw. 1,3 % vorgenommen.

Der erstaunte Leser der Gesetzesbegründung kann feststellen, dass die 0,3 % bzw. 1,3 % (die für den kommunalen Bereich unzulässige) Verminderung um 0,2 % enthalten.

Die jetzige Gesetzesfassung verstößt sowohl gegen geltendes nordrhein-westfälisches Landesrecht als auch gegen die Vereinbarung mit den Gewerkschaften vom 22.08.2014.

Daher sieht die komba gewerkschaft auch keine Verpflichtung, sich an den Teil der Vereinbarung zu halten, der ein Verzicht auf weitere Gerichtsverfahren vorsieht.

Zunächst hat die komba gewerkschaft die Landtagsfraktionen angeschrieben, damit diese in dem laufenden Gesetzgebungsverfahren unsere Argumente einbringen und eine Korrektur des Gesetzestextes vornehmen.

Sollte dies nicht weiterhelfen, wird für den kommunalen Bereich eine gerichtliche Klärung unvermeidbar sein.

Köln, den 04.09.2014
V.i.S.d.P.: Michael Bublies, Stellv. Justiziar der komba gewerkschaft nrw, Norbertstraße 3, 50670 Köln

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