04.12.2014 / komba gewerkschaft nrw / DBB NRW

Bundesverfassungsgericht stellt angemessene Besoldung in Frage

Bild: © Gerd Altmann / pixelio.de
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komba gewerkschaft nrw: Jetzt handeln - Haushaltsgesetz 2015 nachbessern

Am 3. Dezember 2014 hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eine mündliche Verhandlung in Sachen „Richterbesoldung“ anberaumt. Das Gericht hat Zweifel daran erkennen lassen, dass Richterinnen und Richter angemessen bezahlt werden. Der Dienstherr müsse seine Beamten angemessen alimentieren, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle in Karlsruhe.

Der Vorsitzende der komba gewerkschaft nrw, Ulrich Silberbach, begrüßt ebenso wie Roland Staude (komba nrw), Vorsitzender des Deutschen Beamtenbundes Nordrhein-Westfalen (DBB NRW), die Äußerungen von Seiten des Gerichts in der Verhandlung und gibt sich zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht im Sinne der betroffenen Richter urteilen wird.

"Besoldung nach Kassenlage gehe eben nicht", so Silberbach und Staude. Schließlich sei das in Artikel 33 Absatz 5 Grundgesetz gewährleistete Alimentationsprinzip auch für eine Rot/Grüne Landesregierung bindend.

„Signal zum Handeln“
Als „Signal zum Handeln“ betrachtet die komba gewerkschaft nrw den Verlauf der Verhandlungen in Karlsruhe. Sie fordert die Landesregierung und den nordrheinwestfälischen Landtag zu einer zwingend notwendigen Kurskorrektur zu den derzeit laufenden Haushaltsberatungen auf.

Konkret müsse das Land aufgrund dieser aktuellen Entwicklung eine Erhöhung der Personalausgaben einplanen, damit es nicht wieder ein solch böses Erwachen wie in diesem Jahr gibt. "Ansonsten wäre der Haushalt schon vor der Verabschiedung reine Makulatur“, so Staude.

Hiermit spielen komba nrw und DBB NRW auf die Besoldungsentscheidung durch den Verfassungsgerichtshof NRW für die Besoldungsrunden 2013/2014 an.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelt über sieben Normenkontrollverfahren zur Verfassungsmäßigkeit der Besoldung von Richtern und Staatsanwälten. Zwei Vorlagen des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein- Westfalen betreffen die Frage, ob die Alimentation nordrhein-westfälischer Richter der Besoldungsgruppe R 1 im Jahr 2003 verfassungsgemäß ist.

Neben der Einzelklage des Richters haben der Beamtenbund und weitere Gewerkschaften eine Musterklage für alle Beamten angestrengt, die voraussichtlich im Frühjahr 2015 verhandelt wird.

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