02.02.2015 / DBB NRW

DBB NRW Meldung: Neuregelungen der Beihilfenverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen

Bild: © Petra Bork / pixelio.de

Einführung weiterer Belastungsgrenze, pflegebedingte Leistungen besser anrechenbar

Die Beihilfenverordnung Nordrhein-Westfalen (BVO NRW) ist mit Wirkung vom 1. Januar 2015 geändert worden. Verschiedene Änderungen sind eingetreten:

Neue Belastungsgrenze: für ärztlich verordnete nicht verschreibungspflichtige und nicht beihilfefähige Arzneimittel.  

Erhöhung des beihilferechtlichen Höchstbetrages für zahntechnische Leistungen: für zahntechnische Leistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz, Zahnkronen und Suprakonstruktionen ist der Höchstbetrag von 60 Prozent um 10 auf 70 Prozent erhöht worden.

Pflegebedingte Leistungen: Durch das Pflegestärkungsgesetz 1 sind zwingend notwendige Regelungen auf das Beihilferecht NRW übertragen worden. Dabei sind beihilfefähige Beträge, analog den Regelungen des SGB XI, erhöht worden.

Die Neuregelungen der Beihilfenverordnung - ausführlicher Bericht über die Änderungen in der nordrhein-westfälischen BVO zum Downloaden.

Weitere Informationen auf den Internetseiten des DBB NRW

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