27.09.2013 / komba gewerkschaft nrw

Feuerwehr-Info 10/2013

Bild: Claudia Hautumm / pixelio.de

Opt-Out-Zulage wird verlängert

Nach den derzeit vorliegenden Informationen hat das Kabinett am 24.09.2013 beschlossen das Gesetz über die Gewährung einer Zulage für freiwillige, erhöhte wöchentliche Regelarbeitszeit im feuerwehrtechnischen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen über den 31. Dezember 2013 bis zum 31. Dezember 2016 zu verlängern.

Damit wurde der erste Schritt getan, um die Zahlung der Opt-out-Zulage in Höhe von derzeit 20 Euro über den 01.01.2014 hinaus zu ermöglichen. Das Gesetz soll nun in den Landtag eingebracht und voraussichtlich im Herbst 2013 beraten und verabschiedet werden. Aus den Mehrheitsfraktionen liegen Signale für eine Zustimmung zum Gesetz vor. Ob es zu einer Erhöhung der Opt-Out-Zulage über den Betrag von 20 Euro hinaus kommen wird, ist derzeit nicht absehbar. Die komba gewerkschaft fordert eine Anpassung der Zulage, da sie in dieser Höhe seit dem Jahr 2007 unverändert gezahlt wird.

Mit der Verlängerung der Opt-Out-Zulage haben jetzt viele Feuerwehren die Möglichkeit in einem geregelten Verfahren neues Personal auszubilden bzw. einzustellen, um dann spätestens ab dem 1. Januar 2017 mit der 48-Stunden-Woche zu beginnen.

Die komba gewerkschaft appelliert an die Dienstherren zusammen mit den Personalräten entsprechende Ausbildungspakte zu schließen, um so klare Signale für die Beamten zu setzen, dass die 48-Stunden-Woche eingeführt wird. Der Gesundheitsschutz im Feuerwehrbereich muss endlich realisiert werden. Dazu gehört, dass der 24-Stunden-Dienst erhalten bleiben muss, wo er sich bewährt hat.

In unserem Rundschreiben vom 14.08.2013 haben wir darauf hingewiesen, dass dort, wo die Opt-Out-Erklärung widerrufen wird, Mehrarbeit angeordnet werden muss, um das vielfach fehlende Personal bei den Feuerwehren zu ersetzen. Mehrarbeit kann aus Sicht der komba gewerkschaft aber nur eine Ausnahmeregelung sein und darf nicht Dauerzustand werden. Von daher bietet es sich an, im Rahmen von Vereinbarungen zwischen Personalrat und Dienststelle auf der Basis von Opt-Out-Regelungen klare Absprachen zu treffen, um spätestens bis zum 1. Januar 2017 die 48-Stunden-Woche einzu-führen. Vereinzelte Beispiele aus den Feuerwehren liegen hierzu bereits vor.

Die komba gewerkschaft fordert, dass die Verlängerung der Opt-Out-Zulage nicht dazu führen darf, dass die Kommunen aus Gründen der Haushaltssanierung auf die Einstellung neuen Personals verzichten.

Alle die Beamten, die ab dem 1. Januar 2014 weiterhin ihren 54-Stunden-Dienst verrichten wollen, brauchen ihre Opt-Out-Erklärung nicht zu widerrufen. Sollte ein Widerruf bereits abgegeben worden sein, können neue Vereinbarungen zu Opt-Out auf der Basis der neuen Rechtsentwicklung getroffen werden.

Sobald uns der Gesetzentwurf vorliegt werden wir weiter berichten.

Köln, den 27.09.2013
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln

Feuerwehr-Info 10/2013 "Opt-Out-Zulage wird verlängert" als pdf-Dokument zum Downloaden.

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