30.09.2013 / komba gewerkschaft nrw

Feuerwehr-Info 11/2013

Bild: Gerd Altmann / pixelio.de (bearbeitet)

Gesetz zur Verlängerung der Opt-Out-Zulage in den Landtag eingebracht

Schneller als gedacht wurde der Gesetzentwurf zur Verlängerung der Opt-Out-Zulage in den Landtag eingebracht. Etwas versteckt in dem Zweiten Gesetz zur Änderung der gesetzlichen Befristungen im Zuständigkeitsbereich  des Finanzministeriums wurde das Gesetz zur Zahlung der Opt-Out-Zulage bis zum 31. Dezember 2016 verlängert. Das bedeutet, dass die Zahlung von 20 Euro pro Schicht im Falle der Verlängerung der Arbeitszeit über 48 Stunden hinaus auch nach dem 31. Dezember 2013 möglich wird. Eine Erhöhung des Betrages ist im derzeit vorliegenden Entwurf nicht enthalten. Die komba gewerkschaft wird sich in den kommenden Beratungen zum Gesetz für eine angemessene Anpassung des Betrages einsetzen.

Durch die Verlängerung der Opt-Out-Zulage haben die Kommunen die Möglichkeit, gegebenenfalls notwendiges zusätzliches Personal auszubilden und einzustellen. Danach ist keine weitere Verlängerung des Gesetzes mehr vorgesehen. Das Ministerium für Inneres und Kommunales wird diesen Übergangsprozess eng begleiten und sich jährlich berichten lassen. Daraus wird deutlich, dass die Kommunen in der Pflicht sind zu handeln.

Die komba gewerkschaft fordert, dass im Rahmen von Vereinbarungen zwischen Personalräten und Dienststellen klare Regelungen für die Einführung der 48-Stunden-Woche in den Feuerwehren getroffen werden. Dazu gehören Regelungen, wie und in welchem Umfang Personal ausgebildet und eingestellt werden soll. Gleichzeitig muss ein festes Datum für die Einführung der 48-Stunden-Woche vereinbart werden. So werden klare Perspektiven für die Feuerwehren geschaffen, die auch vom Innenministerium kontrolliert werden können.

Köln, den 30.09.2013
V.i.S.d.P.: Eckhard Schwill, Justiziar der komba gewerkschaft, Norbertstr. 3, 50670 Köln

Feuerwehr-Info 11/2013 "Gesetz zur Verlängerung der Opt-Out-Zulage in den Landtag eingebracht" als pdf-Dokument zum Downloaden

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