Kommission für Schwerbehindertenrecht - Info 02/2023
Beteiligung des Integrationsamtes bei der Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten
Gem. § 168 SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Nach einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 7.7.2022 - 2 A 4/21) ist das Integrationsamt bei der Versetzung einer schwerbehinderten Lebenszeitbeamtin/eines schwerbehinderten Lebenszeitbeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht nach dieser Maßgabe zu beteiligen.
Mehr erfahren:
Die Mitgliederinformationen u.a. zu den Themen Allgemeine Verwaltung, Beamten- und Tarifrecht, Feuerwehr und Rettungsdienst, Schwerbehindertenrecht, Personal- und Betriebsrat sowie Gesundheit und Pflege, Erziehung und Ver- und Entsorgung stehen nur unseren Mitgliedern zur Verfügung.
Noch kein komba-Mitglied? Hier geht´s lang: zum Mitgliedsantrag!
Hülya Senol | senol@komba.de | 0221 – 912 852 0
komba gewerkschaft nrw | Norbertstraße 3 | 50670 Köln | www.komba-nrw.de
komba Gewerkschaft
Ortsverband StädteRegion Aachen
ab 01.12.2023 Ortsverband Aachen
Zollernstraße 10, 52070 Aachen
info(at)komba-staedteregion-aachen.de
stv. Vorsitzender
Markus Schallenberg
Telefon 0241/88681-5130
komba Jugend Ortsverband OV StädteRegion Aachen
Vorsitzender
Niklas Offergeld
Telefon 0241/5198-3333