01.08.2013 / komba gewerkschaft nrw

Kommunalbeamte in NRW sollen Anträge auf verfassungsgerechte Besoldung stellen

Foto: Archiv komba gewerkschaft

Die von den Null- und Minusrunden betroffenen Kommunalbeamtinnen und –beamten in Nordrhein-Westfalen, an die 40.000, sollen bei ihren Dienstherren beantragen, ihnen eine verfassungsgerechte Besoldung in Höhe des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des Landes- und Kommunaldienstes auszuzahlen.

Das rät die komba gewerkschaft nrw, Fachgewerkschaft im DBB Beamtenbund und Tarifunion NRW (DBB NRW).
Der DBB NRW und die komba nrw halten wie zahlreiche weitere Fachgewerkschaften des öffentlichen Dienstes und ebenso wie viele Verfassungsrechtler das vom Landtag beschlossene Besoldungsgesetz für verfassungswidrig. Es wird gerichtlich angegriffen.

Die Betroffenen aus Städten, Gemeinden, Kreisverwaltungen und Landschaftsverbänden ab den Besoldungsgruppen A 11 aufwärts (Stadtamtfrau/Stadtamtmann) können nur durch diesen Widerspruch gegen die aktuelle Besoldung ihre persönlichen Rechte sichern.
Landesvorsitzender Ulrich Silberbach: „Der von CDU und FDP angekündigte Normenkontrollantrag vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes NRW sowie die zur Zeit vorbereiteten Musterklagen des DBB NRW sind begrüßenswert und nötig. Wer aber seine individuellen Rechte und Ansprüche sichern möchte, muss bis 31. Dezember 2013 beim eigenen Dienstherr beantragen, Besoldung und Versorgung ab sofort in der Höhe zu zahlen, die dem Tarifvertragsabschluss und den verfassungsrechtlichen Vorgaben für die Beamtenbesoldung entsprechen. Wer nichts tut, dem gehen Ansprüche eventuell verloren.“

Für Mitglieder der komba gewerkschaft nrw steht ein Musterantrag im internen Mitgliederbereich zur Verfügung.
 
Von der Aktion nicht betroffen sind Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 10 (Oberinspektorin/Oberinspektor). Auf diese mittleren Einkommensgruppen wurde das Tarifergebnis durch Landesgesetz übertragen. Sie erhalten 2,65 Prozent ab dem 1. Januar 2013 und 2,95 Prozent ab dem 1. Januar 2014. In den Besoldungsgruppen A 11/12 soll es nur eine einprozentige lineare Besoldungsanpassung geben. Dem sogenannten höheren Dienst wurde eine zweijährige Nullrunde verordnet. Das gilt auch für Oberamtsrätinnen und Oberamtsräte im kommunalen Dienst, die nach A 13 in der Laufbahn des gehobenen Dienstes besoldet werden.

Ulrich Silberbach: „Damit verringert sich in diesen Besoldungsgruppen das Einkommen faktisch. Wir sind entschlossen, das Gesetz zu Fall zu bringen und die damit einhergehende Besoldungslüge der Landesregierung zu entlarven.“

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