MITGLIEDER-INFO: BEAMT/INNEN, VERSORGUNGSEMPFÄNGER/INNEN - 05/2021
Gesetz zur Alimentation kinderreicher Familien und zur Besoldung bei begrenzte Dienstfähigkeit verabschiedet
Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 4.5.2020 - 2 BvL 6/17 - die Verfassungswidrigkeit der Höhe des bisherigen Familienzuschlags in der Besoldung für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind festgestellt und das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, eine Neuregelung zu schaffen. Am 9.9.2021 wurde das entsprechende Gesetz im Landtag endgültig verabschiedet. Verfassungsgerichtliche Rechtsprechung veranlasste das Land dazu, gleichzeitig Neuregelungen zur Besoldung bei begrenzter Dienstunfähigkeit zu verabschieden.
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