01.05.2013 / komba gewerkschaft nrw

Nullrunde für Beamte – das Gesetzgebungsverfahren beginnt!

Foto: Archiv komba gewerkschaft nrw

Proteste jetzt erst recht!

Nach dem Abschluss der Tarifverhandlungen der Länder hatte am 18. März 2013 die Rot-Grüne Landesregierung beschlossen, für den überwiegenden Teil der Beamtinnen und Beamten in NRW das Tarifergebnis von  5,6 Prozent für 2013 und 2014 nicht zu übernehmen. 1 zu 1 wird der Tarifabschluss für die Angestellten nur auf Beamte und Pensionäre bis einschließlich Besoldungsgruppe A 10 übertragen. Für die Besoldungsstufen A 11 und A 12 gibt es jeweils 1 Prozent mehr pro Jahr. Ganz auf eine Übertragung des Tarifergebnisses müssen gerade die langjährigen Kolleginnen und Kollegen, die Leistungsträgerinnen und Leistungsträger in verantwortungsvollen Positionen ab A 13 verzichten.

Die Landesregierung hatte sich eindeutig dafür ausgesprochen, dass der öffentliche Dienst, nicht länger von der Einkommensentwicklung abgekoppelt wird.
Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzesentwurf zur Übernahme des Tarifergebnisses hat SPD-Landesvorsitzende und Ministerpräsidentin Hannelore Kraft Wortbruch begangen!

Jedoch ist dabei das letzte Wort noch nicht gesprochen:
Das Gesetzgebungsverfahren zum  Regierungsentwurf, das Tarifergebnisses anstatt inhalts- und zeitgleich zu übertragen, nun zu staffeln und dabei vielen Beschäftigten nicht einmal den Inflationsausgleich zu gewähren, ist noch nicht abgeschlossen.
 
Am 15. Mai geht in Düsseldorf der Gesetzesentwurf zur Besoldung der Beamtinnen und Beamten in NRW in die erste Lesung in den Landtag. Dort wird eine grundsätzliche Debatte über das Gesetzesvorhaben geführt. Sie endet mit der Überweisung des Entwurfs an den zuständigen Fachausschuss zur federführenden Bearbeitung. Danach erfolgt eine zweite Vorlage zur Plenarsitzung, bei der auf Grundlage des Ausschussberichts erneut beraten wird. Auch dabei könnten noch Änderungsvorschläge gemacht und beschlossen werden. In dieser zweiten Lesung wird nach der Abstimmung über eventuelle Änderungsanträge die Schlussabstimmung über das ganze Gesetz durchgeführt.  Aber auch eine dritte Lesung kann von den Abgeordneten beantragt werden, falls Uneinigkeit bzw. noch weiterer Beratungsbedarf besteht.

Das bedeutet:

Wir müssen unsere berechtigten Interessen weiterhin sichtbar und lautstark gegenüber der Landesregierung deutlich machen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass aus dem Wortbruch das „letzte Wort“ wird.

Darum rufen wir Euch Alle  am 15. Mai – Tag der 1. Lesung - zur geplanten Protestveranstaltung der Gewerkschaften in Düsseldorf auf!

Unsere Argumente sind dabei eindeutig:

  • Den Beamtinnen und Beamten gebührt schon lange mehr Wertschätzung für ihre Tätigkeit- auch in Form von gerechter Besoldung.
  • Wir dürfen nicht die Sparschweine der Nation sein, sondern müssen mit unserer Besoldung Anschluss an die allgemeine Einkommensentwicklung halten können.
  • Die Haushaltskonsolidierung der Landesregierung darf nicht erneut auf dem Rücken des Personals im öffentlichen Dienst stattfinden. Wir sichern das Funktionieren der hochgelobten Infrastruktur in unserem Land.
  • Die Motivation und das Engagement von Führungspersonal und Funktionsträgern werden ausgebremst.
  • Gut ausgebildete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter lassen sich für den öffentlichen Dienst bei der Einkommenssituation nur schwer, wenn überhaupt, gewinnen.
  • Die Nachwuchsförderung im öffentlichen Dienst wird zusätzlich erschwert – in Anbetracht der demografischen Entwicklung eine fatale Kurzsichtigkeit.


Weitere Informationen zur geplanten Protestveranstaltung am 15. Mai 2013 in Düsseldorf werden in Kürze folgen!

Flugblatt und Mitgliederinfo "Nullrunde für Beamte – das Gesetzgebungsverfahren beginnt! Proteste jetzt erst recht!" als pdf-Dokument zum Downloaden.

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Telefon 0241/88681-5130

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