04.03.2015 / komba gewerkschaft nrw

Schulhausmeister

Bild: © Thomas Max Müller / pixelio.de

Verhandlungen zur Entgeltordnung intensiviert

Der dbb (für die komba gewerkschaft) hat sich Mitte Januar nach einer längeren Pause mit der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) getroffen.

Diese auf der Bundesebene geführten Verhandlungen werden auch Auswirkungen auf die landesbezirklichen Regelungen, wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen auf den TVöD-NRW („Schulhausmeister-TV“), haben.

 

 


Der dbb legte der Arbeitgeberseite folgende Forderungen vor:

  • Schulhausmeister/innen mit einer abgeschlossenen einschlägigen Berufsausbildung sollen grundsätzlich in die EG 5 eingruppiert werden.
  • Verfügt die/der Schulhausmeister/in mit entsprechenden Tätigkeiten über keine solche einschlägige Berufsausbildung, ist sie/er unter Berücksichtigung der allgemeinen tariflichen Regelung eine EG niedriger (also der EG 4) einzugruppieren.
  • Je nach Heraushebungsmerkmalen soll dann eine Eingruppierung bis zur EG 9 möglich sein. Heraushebungsmerkmale können z. B. Bruttogeschossfläche, das Wahrnehmen von Koordinationsaufgaben, die Tätigkeit an mehreren Standorten oder auch die Schulform sein.


Die Arbeitgeberseite stellte zwar konkrete Nachfragen, nahm aber keine Stellung zu den Forderungen. Eine Bereitschaft, Schulhausmeister/innen mit einschlägiger Berufsausbildung der EG 5 zuzuordnen, ist grundsätzlich vorhanden. Schulhausmeister/innen ohne einschlägige Berufsausbildung sollen aber der EG 3 zugeordnet werden. Ein eigenes Forderungspapier will die VKA am 27. März 2015 präsentieren. Für Ende Mai wurde ein weiterer Termin vereinbart.

Mitgliederinfo „Verhandlung zur Entgeltordnung Schulhausmeister“ als pdf-Dokument zum Downloaden

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